Erwägungsgrund 2 32023D0848
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.