Erwägungsgrund 1 32023D0864
Angesichts der seit der Einrichtung des administrativen Überprüfungsausschusses gesammelten Erfahrungen ist es erforderlich, bestimmte Aspekte der im Beschluss EZB/2014/16 der Europäischen Zentralbank in der durch den Beschluss (EU) 2019/1378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/27) geänderten Fassung festgelegten Vorschriften über die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses klarzustellen und anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der stellvertretenden Mitglieder, den Umfang der Überprüfung durch den administrativen Überprüfungsausschuss, die Beurteilung der Zulässigkeit des Antrags auf Überprüfung durch den administrativen Überprüfungsausschuss, die Methodik für die Verteilung der Kosten der Überprüfung, die den Antragstellern und der Europäischen Zentralbank im Rahmen der Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Ausschuss entstehen, sowie bestimmte organisatorische und praktische Fragen.