Erwägungsgrund 7 32013D0790BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2013 zur Annahme der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Europäischen Union (2013/790/EU)
Die Änderung sollte im Namen der Union angenommen werden —
Erwägungsgrund 8 32017D1757BESCHLUSS (EU) 2017/1757 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Annahme — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die Änderung sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D0393BESCHLUSS (EU) 2018/393 DER KOMMISSION vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32016D0547BESCHLUSS (EU) 2016/547 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 7 32023D1313BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Anhang 14-B des Abkommens sollten daher entsprechend geändert und die Änderungen sollten im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32023D0569BESCHLUSS (EU) 2023/569 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt sollte darin bestehen, die Änderungen zu Band I bis III zu unterstützen.