Erwägungsgrund 15 32012D0602BESCHLUSS Nr. 602/2012/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zwecks Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
Die Änderungen des Übereinkommens sollten daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D1757BESCHLUSS (EU) 2017/1757 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Annahme — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die Änderung sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32017D2088BESCHLUSS (EU) 2017/2088 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32017D2085BESCHLUSS (EU) 2017/2085 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32015D1293BESCHLUSS (EU) 2015/1293 DES RATES vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32017D2087BESCHLUSS (EU) 2017/2087 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.