Erwägungsgrund 2 32023D0904
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2022/1974 des Rates wurde das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden „Abkommen“) am 15. Dezember 2022 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.