Erwägungsgrund 1 32023D0909Gemäß Artikel 36 Absatz 1 des Protokolls Nr. 1 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam darf der…
Erwägungsgrund 2 32022D2469BESCHLUSS (EU) 2022/2469 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Zollausschuss, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingesetzt wurde, in Bezug auf die Änderung des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 34 des Protokolls 1 des Abkommens kann der Zollausschuss Beschlüsse zur Änderung der Bestimmungen dieses Protokolls annehmen.
Erwägungsgrund 1 32022D2469BESCHLUSS (EU) 2022/2469 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Zollausschuss, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingesetzt wurde, in Bezug auf die Änderung des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 34 (Änderung dieses Protokolls) des Protokolls 1 des Abkommens können die Vertragsparteien die Bestimmungen des Protokolls 1 des Abkommens durch…
Erwägungsgrund 5 32019D2143BESCHLUSS (EU) 2019/2143 DES RATES vom 11. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge II und VIII des Protokolls II des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 41 des Protokolls II des Abkommens kann der gemäß dem Abkommen eingesetzte Handelsausschuss (im Folgenden "Handelsausschuss") beschließen, die…
Erwägungsgrund 3 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 38 des Protokolls Nr. II kann der mit Artikel 200 des Abkommens eingesetzte Zoll-Unterausschuss beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu…
Erwägungsgrund 3 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 38 des Protokolls Nr. I kann der mit Artikel 74 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Zoll-Unterausschuss beschließen, die Bestimmungen des…