Erwägungsgrund 2 32023D0909Gemäß Artikel 17.4 Absatz 1 des Abkommens darf der Handelsausschuss Beschlüsse fassen, soweit das im Abkommen vorgesehen ist.
Erwägungsgrund 6 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens bewertet der Handelsausschuss alle Angelegenheiten, die von den mit dem Übereinkommen eingesetzten…
Erwägungsgrund 6 32020D1301BESCHLUSS (EU) 2020/1301 DER KOMMISSION vom 17. September 2020 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens bewertet der Handelsausschuss alle Angelegenheiten, die von den mit dem Übereinkommen eingesetzten…
Erwägungsgrund 2 32021D2233BESCHLUSS (EU) 2021/2233 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2021 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8893)
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind,…
Erwägungsgrund 1 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens gewährleistet und die…
Erwägungsgrund 4 32021D0779BESCHLUSS (EU) 2021/779 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Nach Artikel 13 Absatz 5 des Handelsübereinkommens kann der Handelsausschuss bei der Wahrnehmung der in Artikel 13 genannten Aufgaben jeden nach dem…