Erwägungsgrund 1 32023D0912
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1665 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. Januar 2023 im Namen der Union unterzeichnet.