Erwägungsgrund 11 32023D0924Die Anhänge I und II des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32019D0381BESCHLUSS (EU) 2019/381 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge II und XI des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Anhänge II und XX des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32019D0381BESCHLUSS (EU) 2019/381 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge II und XI des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32023D0925BESCHLUSS (EU) 2023/925 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EASA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge II und XIII des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D2509BESCHLUSS (EU) 2023/2509 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —