Erwägungsgrund 2 32023D0926
Mit der Verordnung (EU) 2019/126 wird die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit der Verordnung (EU) 2019/126 wird die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.