Erwägungsgrund 2 32023D0964
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2025. Aufgrund einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2024 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2025. Aufgrund einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2024 verlängert werden.