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Außerdem wird die Konferenz der Vertragsparteien einen von der Schweiz, Australien, Burkina Faso, Ghana und Mali vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens prüfen. Mit dem Vorschlag sollen die Schwierigkeiten bei der Aufnahme neuer Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens angegangen werden, die darauf zurückzuführen sind, dass für Beschlüsse zur Änderung von Anlage III des Übereinkommens ein Konsens erzielt werden muss. Es ist notwendig und angemessen, die Annahme dieses Vorschlags zu unterstützen oder, für den Fall, dass sich unter den anderen Vertragsparteien keine ausreichende Unterstützung findet, eine Änderung des Beschlussfassungsverfahrens für die Aufnahme von Chemikalien einzuführen.
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Beschlüsse zur Aufnahme von Chemikalien in Anlage III des…
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer zehnten Tagung voraussichtlich Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage III…
Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer elften Tagung voraussichtlich Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens…
Für den Fall, dass sich unter den anderen Vertragsparteien keine ausreichende Unterstützung für die vorgeschlagenen Änderungen gemäß Absatz 1 dieses Artikels…
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens aufnehmen.
Auf ihrer neunten Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens gelistet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.