Erwägungsgrund 2 32023D0990
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Beschlüsse zur Aufnahme von Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens annehmen.
Gemäß Artikel 7 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Beschlüsse zur Aufnahme von Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens annehmen.