Erwägungsgrund 3 32023D0991
Auf seiner 58. Tagung am 14. Juni 2023 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2023 beschließen.
Auf seiner 58. Tagung am 14. Juni 2023 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2023 beschließen.