Erwägungsgrund 1 32023D0992
In Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist vorgesehen, dass der Rat jeweils einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) ernennt.