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Die von Deutschland, Zypern, Litauen, Malta, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Polen, der Slowakei, Portugal, Lettland, Estland, Belgien, Dänemark, Irland und Frankreich benannten Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2027 ernannt.
Folgende Personen werden für eine zweite Amtszeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2027 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt: — Frau Ingrid BORG, Malta, —…
Folgende Personen werden für eine erste Amtszeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2027 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt: — Frau Catheline Irène…
Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) vier nationalen stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsrats, wobei dem Erfordernis einer ausgewogenen Vertretung…
Vom 31. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 sind dem Rat weiteren Listen übermittelt worden: eine Liste mit zwei von der belgischen Regierung vorgeschlagenen…
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten für jede Amtszeit achtzehn Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßig…
Am 21. Januar 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/201 angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.