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Nach Artikel 7 des Protokolls Nr. 22 wendet Dänemark seit dem 1. Juli 2022 sämtliche einschlägigen Maßnahmen, die bis dahin in Kraft getreten sind, in vollem Umfang an und ist hinsichtlich der Ausarbeitung, Annahme und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben, in derselben Position wie die übrigen Mitgliedstaaten. Seit demselben Zeitpunkt ist Dänemark sowohl hinsichtlich seines Beitrags zur Finanzierung operativer Ausgaben, die als Folge solcher Maßnahmen anfallen, als auch hinsichtlich der Bereitstellung militärischer Fähigkeiten für die Union in derselben Position wie die übrigen Mitgliedstaaten.
Infolge der Mitteilung Dänemarks an die übrigen Mitgliedstaaten, dass Dänemark ab dem 1. Juli 2022 keinen Gebrauch mehr von Artikel 5 des Protokolls Nr. 22…
Dementsprechend wendet Dänemark seit dem 1. Juli 2022 die vom Rat auf der Grundlage der einschlägigen Artikel des Titels V Kapitel 2 EUV angenommenen Beschlüsse…
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokolls Nr.…
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die…
Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die…
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.