Erwägungsgrund 1 32023D0994
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks hat sich Dänemark bis zum 30. Juni 2022 nicht an der Ausarbeitung, Annahme und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union im Bereich des Artikels 26 Absatz 1, des Artikels 42 und der Artikel 43 bis 46 EUV, die verteidigungspolitische Bezüge haben, beteiligt. Bis zu demselben Zeitpunkt hat Dänemark nicht zur Finanzierung operativer Ausgaben, die als Folge solcher Maßnahmen anfallen, beigetragen und der Union keine militärischen Fähigkeiten zur Verfügung gestellt.