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Die Kommission könnte insbesondere gezwungen sein, die Rechte des mutmaßlichen Täters als betroffener Person, beispielsweise sein Recht auf Auskunft über seine von der Hauptvertrauensperson und den Vertrauenspersonen erhobenen personenbezogenen Daten, gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten aller anderen beteiligten Personen, etwa des Opfers und potenzieller Zeugen, abzuwägen. Die Kommission kann dies insbesondere beschließen, um Letztgenannte vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen von Personen zu schützen, gegen die Vorwürfe erhoben wurden, welche jedoch keine Maßnahmen der Verwaltung nach sich gezogen haben. Sie kann aufgrund von Artikel 25 Artikel 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 so verfahren.
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte betroffener Personen gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten anderer betroffener Personen wie Opfer…
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, im Rahmen der Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsaufgaben der Kommission gemäß der Verordnung (EU)…
Es kann erforderlich sein, vertrauliche Informationen über Bedienstete zu schützen, die sich im Rahmen von Verfahren wegen Belästigung an die…
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte betroffener Personen gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten anderer betroffener Personen (z. B. von…
Unter bestimmten Umständen sind die Rechte bestimmter betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 und die Notwendigkeit, dass die Kommission wirksam…
Letzteres kann der Fall sein, wenn es um die Übermittlung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Person, welche Gegenstand eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.