Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, sollte Ägypten geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließende Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermächtigt wird, gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchzuführen, die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Prüfungen durchzuführen, und die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, ihre Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung dieser Hilfe für Ägypten während und nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums dieser Hilfe auszuüben.
Durch eine Verknüpfung der Makrofinanzhilfe der Union mit einem IWF-Programm mit planmäßigen Auszahlungen, welches einen soliden makrofiskalischen Rahmen sowie…
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte Jordanien geeignete…
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte Jordanien geeignete…
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte Jordanien geeignete…
die den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherstellen, indem sie insbesondere gezielte Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug,…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann auf der Grundlage der Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.