Erwägungsgrund 6 32020D0701
Da die Partner entweder Beitritts- oder Heranführungspartner sind oder unter die Europäische Nachbarschaftpolitik (ENP) fallen, kommen sie für eine Makrofinanzhilfe der Union in Betracht.
Da die Partner entweder Beitritts- oder Heranführungspartner sind oder unter die Europäische Nachbarschaftpolitik (ENP) fallen, kommen sie für eine Makrofinanzhilfe der Union in Betracht.