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Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen an der Liste der geschützten geografischen Angaben zu billigen, die — gestützt auf Artikel 247 und Artikel 274 Absatz 2 Buchstabe a des Abkommens — der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ dem Assoziationsausschuss zur Genehmigung durch den Assoziationsrat empfohlen hat.
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen an der Liste der geschützten geografischen Angaben zu billigen, die —…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ist es angezeigt, dass der Rat die Kommission ermächtigt, Änderungen des Übereinkommens bezüglich geografischer Angaben…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ist es angezeigt, dass der Rat die Kommission ermächtigt, bestimmte begrenzte Änderungen des Übereinkommens bezüglich…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 AEUV ermächtigt, Änderungen des Abkommens zu billigen, die durch den…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen des Abkommens zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.