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Die Verlängerung der PRIMA erfordert die Überwachung und Evaluierung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von „Horizont Europa“. Die Kommission sollte bis spätestens 31. Dezember 2025 eine Zwischenbewertung der PRIMA und bis spätestens 31. Dezember 2031 eine Abschlussbewertung durchführen. Diese Bewertungen sollten in die allgemeine Zwischen- und Abschlussbewertung von „Horizont Europa“ einfließen. Bei den Bewertungen sollten die Qualität und Effizienz der PRIMA und die Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Ziele während ihres gesamten Lebenszyklus, auch unter Einbeziehung ihrer Durchführung im Rahmen von Horizont 2020 und „Horizont Europa“, beurteilt werden. Die Kommission sollte die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen dieser Bewertungen veröffentlichen und verbreiten. Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695 sollte die PRIMA ein klares Lebenszykluskonzept verfolgen, zeitlich befristet bestehen und die Bedingungen für die stufenweise Beendigung der Finanzierung durch das Programm „Horizont Europa“ beinhalten.
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2025 eine Zwischenbewertung und bis zum 31. Dezember 2031 eine Abschlussbewertung der PRIMA im Rahmen der Bewertungen…
Die Kommission sollte spätestens 2025 eine Zwischenbewertung, insbesondere zur Überprüfung der Qualität und Effizienz der Metrologiepartnerschaft und der…
Die PRIMA wird im Rahmen von Horizont 2020 finanziert. Damit die PRIMA ab 2025 weitergeführt werden kann, sollte sie gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 des…
Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der…
Die Kommission nimmt eine Zwischenbewertung und eine Abschlussbewertung des Gemeinsamen Unternehmens als Teil der Bewertungen von „Horizont Europa“ gemäß…
Die Kommission sollte unter Berücksichtigung der Auffassungen der teilnehmenden Länder sowie eines breiten Spektrums von Interessenträgern eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.