Erwägungsgrund 1 32024D1169
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2105 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien durchgeführt werden, (im Folgenden „Vereinbarung“) — vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 15. September 2023 unterzeichnet.