Erwägungsgrund 1 32024D1191
Mit Artikel 11 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, auf Empfehlung des Operation Commander und des Militärausschusses der EU, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina zu fassen.