Erwägungsgrund 1 32020D1099
Mit Artikel 11 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina zu fassen.