Erwägungsgrund 6 32024D1213
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden. Angesichts der zeitlichen Sensibilität der Galileo-Starts sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —