Erwägungsgrund 5 32024D1237
Am 13. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/638 angenommen, mit dem der EUAM Ukraine die zusätzliche Aufgabe übertragen wurde, den ukrainischen Behörden Unterstützung bereitzustellen, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung internationaler Straftaten zu erleichtern.