Erwägungsgrund 3 32024D1353BESCHLUSS (GASP) 2024/1353 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische…
Erwägungsgrund 2 32022D0452BESCHLUSS (GASP) 2022/452 DES RATES vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische…
Erwägungsgrund 1 32022D0638BESCHLUSS (GASP) 2022/638 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine nicht provozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der…
Erwägungsgrund 2 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine rechtswidrige, grundlose und ungerechtfertigte Aggression gegen die Ukraine begonnen.
Erwägungsgrund 4 32022D0762BESCHLUSS (EU) 2022/762 DES RATES vom 12. Mai 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle in Bezug auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation zur Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle zu vertretenden Standpunkts
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 hat der Europäische Rat den unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriff der Russischen…
Erwägungsgrund 1 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022„die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…