Erwägungsgrund 2 32022D0452BESCHLUSS (GASP) 2022/452 DES RATES vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische…
Erwägungsgrund 3 32024D1237BESCHLUSS (GASP) 2024/1237 DES RATES vom 29. April 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische…
Erwägungsgrund 3 32024D1353BESCHLUSS (GASP) 2024/1353 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der Europäische…
Erwägungsgrund 1 32022D0638BESCHLUSS (GASP) 2022/638 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 23. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine nicht provozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen, die der…
Erwägungsgrund 1 32025D2655BESCHLUSS (EU) 2025/2655 DES RATES vom 16. Dezember 2025 über die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine im Namen der Europäischen Union
Nach dem Beginn des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat der Europäische Rat die militärische…
Erwägungsgrund 2 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine rechtswidrige, grundlose und ungerechtfertigte Aggression gegen die Ukraine begonnen.