Erwägungsgrund 6 32022D1972BESCHLUSS (GASP) 2022/1972 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 10 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 6 32022D1971BESCHLUSS (GASP) 2022/1971 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 490 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 7 32024D1237Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2024 sollte zur Deckung des zusätzlichen…
Erwägungsgrund 15 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Angesichts der einzigartigen Erfordernisse der EUMAM Ukraine und der besonderen Bedingungen für ihre Einrichtung, die sich aus dem Umfang der zu leistenden…
Erwägungsgrund 3 32022D0638BESCHLUSS (GASP) 2022/638 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP wurde EUAM Ukraine eingerichtet, um die Ukraine bei einer Reform des zivilen Sicherheitssektors, einschließlich des…
Erwägungsgrund 7 32023D0230BESCHLUSS (GASP) 2023/230 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 300 000 000 EUR…