Art. 1 Nr. 1 32023D1304BESCHLUSS (GASP) 2023/1304 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Artikel 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32022D2335BESCHLUSS (EU) 2022/2335 DES RATES vom 28. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2169 des Rates über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Artikel 3 Absatz 1 Satz 3 des Beschlusses (EU) 2015/2169 wird gestrichen.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b 32013D0355BESCHLUSS 2013/355/GASP DES RATES vom 3. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Absatz 4 wird gestrichen.
Art. 1 Nr. 20 Buchst. a 32023R1315VERORDNUNG (EU) 2023/1315 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: