Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für den Ersuchenden ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vertraulichkeit des Austauschs gewahrt bleibt und ohne seine Zustimmung keine Maßnahmen ergriffen werden. Wenn eine Person die Mediationsstelle um vertrauliche Beratung im Zusammenhang mit einem Konflikt konsultiert und der Mediationsstelle keine Zustimmung dazu erteilt, im Hinblick auf eine Mediation Kontakt mit dem Beteiligten aufzunehmen, ist es der Mediationsstelle nicht möglich, den Beteiligten zu informieren. Die Bereitstellung solcher Informationen würde die Erreichung der von der Mediationsstelle verfolgten Ziele unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen, insbesondere die Bereitstellung einer sicheren Umgebung, in der der Ersuchende offen über seine Situation sprechen und entscheiden kann, ob ein Mediationsverfahren mit dem Beteiligten eingeleitet werden soll. Die Kommission kann daher die Ausnahme nach Artikel 16 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 anwenden, um die Vertraulichkeit der Verarbeitung gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses C(2024) 1420 zu wahren.
Auch das Auskunftsrecht des Ersuchenden kann unter Umständen beschränkt werden, wenn die Mediationsstelle den Ärztlichen Dienst darauf aufmerksam machen muss,…
Es kann erforderlich sein, vertrauliche Informationen über einen Ersuchenden zu schützen. In solchen Fällen muss die Kommission zum Schutz der Rechte und…
Gemäß dem Beschluss C(2024) 1420 muss die Kommission dafür Sorge tragen, dass bei der Mediationsstelle eingereichte Anträge auf Beistand vertraulich behandelt…
Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn der Ersuchende indirekt Angaben zu anderen Beteiligten macht. In diesem Fall kann die Kommission beschließen,…
Im Rahmen dieses Beschlusses tragen die Kommission und – in ihrem Auftrag – die Mediationsstelle zu einem produktiven und respektvollen Arbeitsplatz bei, indem…
Die Kommission sollte eine Beschränkung aufheben, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind, und die Voraussetzungen regelmäßig überprüfen. In…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.