Erwägungsgrund 2 32024D1291
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2023/2111 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027 (im Folgenden „Abkommen“) am 28. November 2023 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.