Erwägungsgrund 3 32022D2417
Da die durch das multilaterale Kontingentsystem der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister im Rahmen des Weltverkehrsforums erteilten Genehmigungen und die bestehenden bilateralen Abkommen mit der Republik Moldau den Güterkraftverkehrsunternehmern aus der Republik Moldau nicht die nötige Flexibilität bieten, um ihren Betrieb durch die und mit der Union vorauszuplanen und auszuweiten, ist es von entscheidender Bedeutung, den Güterkraftverkehr sowohl für den bilateralen Betrieb als auch für den Transitverkehr zu liberalisieren.