Erwägungsgrund 1 32024D1334
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2216 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden das „Abkommen“) im Namen der Union vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 4. Dezember 2023 unterzeichnet.