Erwägungsgrund 2 32024D1336
Der Europäische Rat erklärte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024, dass Russlands Zugang zu sensiblen Gütern und Technologien mit Bedeutung für den Kampfeinsatz so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, unter anderem indem auf Einrichtungen in Drittländern abgezielt wird, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen. Der Europäische Rat forderte den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und die Kommission auf, weitere Sanktionen gegen Belarus, Nordkorea und Iran auszuarbeiten. Ferner erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union weiterhin intensiv mit regionalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten würde, um eine weitere Eskalation in der Region zu verhindern, insbesondere im Libanon und im Roten Meer. Der Europäische Rat rief alle Beteiligten, insbesondere Iran, auf, von eskalierenden Handlungen abzusehen.