Art. 1 32024D0336BESCHLUSS (GASP) 2024/336 DES RATES vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/162 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1202BESCHLUSS (GASP) 2026/1202 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/921 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2023/921 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32022D1966BESCHLUSS (GASP) 2022/1966 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Artikel 1 des Beschlusses 2013/34/GASP wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32023D0230BESCHLUSS (GASP) 2023/230 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1333BESCHLUSS (GASP) 2022/1333 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: