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Der Beschluss (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
Artikel 10 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2025 und wird fortlaufend überprüft.“
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.