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Der Rat nahm am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der russischen Zentralbank einschließlich Transaktionen mit juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, verboten sind. Am 9. März 2022 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2022/395 an, mit dem dieses Verbot auf den russischen National Wealth Fund ausgedehnt wurde. Infolge dieser Verbote sind die einschlägigen Vermögenswerte, die von Finanzinstituten in den Mitgliedstaaten gehalten werden, immobilisiert.
Der Rat nahm am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit der…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick…
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick…
In diesem Zusammenhang hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, um das Verbot von Transaktionen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.