Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss (GASP) 2022/335 des Rates und die Verordnung (EU) 2022/334 des Rates verbieten Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven sowie von Vermögenswerten der russischen Zentralbank, einschließlich Transaktionen mit juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024, 17. Oktober 2024 und 19. Dezember 2024 erklärt, dass die Vermögenswerte Russlands unter Beachtung des Unionsrechts immobilisiert bleiben sollten, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine einstellt und das Land für den durch diesen Krieg verursachten Schaden entschädigt.
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit…
Der Rat nahm am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit der…
Der Rat nahm am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/335 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, wonach Transaktionen im Zusammenhang mit der…
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick…
Am 21. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1470 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. In Erwägungsgrund 28 des Beschlusses (GASP)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.