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In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig die erforderliche politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung zu leisten.
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verweist der Europäische Rat auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.