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Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verwiesen und die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten, bekräftigt. Darüber hinaus hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union bereit sei, die Kapazität der EUMAM Ukraine weiter zu erhöhen, um den Beitrag zur Deckung des Ausbildungsbedarfs der ukrainischen Streitkräfte zu verbessern.
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige…
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige…
Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist,…
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. und 30. Juni 2023 erklärte der Europäische Rat, dass die Union bereit ist, der Ukraine so lange wie nötig nachhaltige…
Am 21. März 2024 erklärte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen, dass die Europäische Union weiterhin entschlossen ist, zusammen mit internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.