Art. 11 32024D1472
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des Schulungsprogramms im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 1720432,62 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des Schulungsprogramms im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beläuft sich auf 1702807,39 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des Schulungsprogramms im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beläuft sich auf 1605444,39 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des Schulungsprogramms für die folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.
Die aus dem in Absatz 1 festgelegten Bezugsrahmen finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben, die aus dem in Absatz 1 festgelegten finanziellen Bezugsrahmen finanziert werden. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Europakolleg.