Art. 3 Abs. 1 32024D1472Tätigkeiten
Die EUDA sorgt für die Organisation und Durchführung der Aus- und Fortbildungstätigkeiten in einem Format mit Unterbringung im Einklang mit dem Auftrag und den…
Art. 4 Abs. 2 32024D3116BESCHLUSS (GASP) 2024/3116 DES RATES vom 9. Dezember 2024 über das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1515
Das ESVK arbeitet unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“).
Art. 1 32024D1472Auftrag
Die Diplomatische Akademie der Europäischen Union (EUDA) gewährleistet die Bereitstellung von Aus- und Fortbildung im Bereich des auswärtigen Handelns der…
Erwägungsgrund 4 32024D3185BESCHLUSS (GASP) 2024/3185 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Der Hohe Vertreter sollte gemäß Artikel 27 Absatz 1 EUV für die Gewährleistung der Durchführung der Beschlüsse des Rates über die Einleitung von…
Art. 4 Abs. 1 32021D1012BESCHLUSS (GASP) 2021/1012 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika
Der EUSR ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Leitung des Hohen Vertreters.