Erwägungsgrund 48 32023L2226RICHTLINIE (EU) 2023/2226 DES RATES vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 1 32023L2226RICHTLINIE (EU) 2023/2226 DES RATES vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Die Richtlinie 2011/16/EU wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 11 32020L0876RICHTLINIE (EU) 2020/876 DES RATES vom 24. Juni 2020 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Art. 1 32025L0872RICHTLINIE (EU) 2025/872 DES RATES vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Die Richtlinie 2011/16/EU wird wie folgt geändert:
Art. 1 32016L0881RICHTLINIE (EU) 2016/881 DES RATES vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
Die Richtlinie 2011/16/EU wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 20 32018L0822RICHTLINIE (EU) 2018/822 DES RATES vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden —