Erwägungsgrund 3 32026D0618BESCHLUSS (EU) 2026/618 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Ukraine in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den gewählten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Ukraine zu vertretenden Standpunkts
Im Rahmen des Abkommens nehmen die Vertragsparteien verschiedene Formen des Dialogs und der Zusammenarbeit auf, einschließlich des politischen Dialogs in allen…
Erwägungsgrund 2 32022D1025BESCHLUSS (EU) 2022/1025 DES RATES vom 2. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Übereinkommen prüft und beschließt die Konferenz der Vertragsparteien gegebenenfalls Änderungen des Übereinkommens. Änderungen des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 2 32023D1007BESCHLUSS (EU) 2023/1007 DES RATES vom 25. April 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikeln und Anlagen des Übereinkommens zu vertreten ist
Gemäß dem Übereinkommen prüft und beschließt die Konferenz der Vertragsparteien erforderlichenfalls Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen.
Art XIII Abs. 2 OffshStAbkAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben
Jeder Vertragsteil kann jederzeit eine Nachprüfung der Bestimmungen dieses Abkommens beantragen. Die beiden Regierungen werden über jede etwa auftauchende Frage…
Erwägungsgrund 4 32025D1436BESCHLUSS (EU) 2025/1436 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Zinssätze zu vertretenden Standpunkt
Die Teilnehmer müssen im schriftlichen Verfahren Einvernehmen über Änderungen der Bestimmungen des Übereinkommens über die Festlegung der CIRR-Spannen erzielen.
Erwägungsgrund 2 32025D2336BESCHLUSS (EU) 2025/2336 DES RATES vom 7. November 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf eine Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel X Absatz 5 des Abkommens kann die Versammlung der Vertragsparteien Änderungen von Anlagen des Abkommens annehmen.