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Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2025 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2024 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2022 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2026 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollte die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2016 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2024 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.