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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2027 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2026 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2025 verlängert werden.
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2027 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2024 verlängert werden.
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2026 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.