Erwägungsgrund 6 32024D1511
Bei der Festlegung der Länder, die in ihrer nationalen Gesetzgebung auf die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete gesetzt werden, müssen die EFTA-Staaten weitestgehend die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke berücksichtigen.